Das Fach Geschichte an der Realschule Haren / Ems

Im Geschichtsunterricht erfahren die Schüler, was Menschen bewirkt haben .Der Geschichtsunterricht trägt zur Problembewältigung in der Gegenwart bei, indem  Ereignisse der Vergangenheit untersucht werden, welche die Gegenwart der Schülerinnen und Schüler bestimmen. Die Schülerinnen und Schüler erfahren, dass sie selbst von Geschichte betroffen sind und diese mitgestalten können.

 In den Jahrgängen 5 und 6 sollen die Schüler an die Arbeits- und Erkenntnisweisen des Faches herangeführt werden. und somit in die Lage versetzt werden, sich in der Zeit zu orientieren. Dieses geschieht möglichst anschaulich, indem sie zunächst lernen, sich selbst und ihre Familien in einen geschichtlichen Zusammenhang einzuordnen .Nach und nach sollen die Kenntnisse über geschichtliche Strukturen, Epochen und gesellschaftliche Gruppen vervollständigt werden. Ebenso sollen die Schüler zunehmend sicherer darin werden, Informationen aus Quellentexten , Funden und Darstellungen zu entnehmen.  

Regionalgeschichtliche Bezüge werden genutzt. Dazu gehört zum Beispiel die Auseinandersetzung mit der Zeit des Nationalsozialismus im Emsland.

Fester Bestandteil des Unterrichts in den 9. und 10. Klassen sind Besichtigungen jüdischer Friedhöfe, Standorte ehemaliger Konzentrationslager sowie Besuche im Dokumentations- und Informationszentrum zur Geschichte der Emslandlager (DIZ) in Papenburg.  

Ebenso kann die Geschichte der Antike - speziell das Zusammenleben zwischen Römern und Germanen- veranschaulicht werden, z.B. durch Besuche  der Ausgrabungsstätten in Kalkriese (Bramsche).

Neben dem regulären Geschichtsunterricht, der je nach Altersstufe ein bis zwei Wochenstunden umfasst, werden vor allem in den 9. und 10. Klassen auch  Wahlpflichtkurse mit geschichtlicher Thematik angeboten.

 

Leistungsmessung/ Leistungsbewertung im Fach Geschichte

 

1. Leistungsbewertung

40 % der zu beurteilenden Leistungen sollen aus dem Bereich der schriftlichen Lernkontrollen erfolgen, 60% aus dem mündlichen Bereich. Dabei sind die kooperativen und gestalterischen, manuellen sowie organisatorischen Leistungen entsprechend zu berücksichtigen.

 

2. Anzahl der Arbeiten

Zwei zensierte schriftliche Lernkontrollen sind pro Schuljahr verbindlich zu schreiben.

Laut Beschluss der Fachkonferenzen kann an die Stelle einer dieser Lernkontrollen in den Klassen 7 bis 9 eine andere Form der Lernkontrolle treten, die schriftlich zu dokumentieren und mündlich zu präsentieren ist.

 

Zurück zur Startseite