Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen: Landkreise entscheiden

Die für die Schülerbeförderung zuständigen Landkreise treffen in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultags die Entscheidung, ob Unterricht stattfinden kann oder nicht. Genaue Informationen werden dann umgehend über die bekannten regionalen Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten bekannt gegeben. Der Landkreis Emsland stellen diese Hinweise auf seiner Homepage ein und bieten einen Service per SMS-Benachrichtigung (www.emsland.de).

Eine weitere Informationsquelle bietet das Internet: Die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen informiert aktuell und zuverlässig unter der Adresse www.vmz-niedersachsen.de . Klicken Sie dort in der Rubrik „Niedersachsen mobil“ einfach auf das Stichwort „Schulausfälle“.

Wenn die Sicherheit der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, wird stets auch der Unterrichtsausfall angeordnet. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen.

Grundsätzlich gilt, dass Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung.

Zurück zur Startseite