Schülerbeförderung - Fahrradbenutzungserlaubnis
Fahrradbenutzungserlaubnis:
Eine Fahrradbenutzungserlaubnis haben nur die Schüler, deren Schulweg über 1000 Meter beträgt.
 
Sachschäden am Fahrrad oder Diebstähle sind nur versichert, wenn eine Fahrradbenutzungserlaubnis vorliegt.
 
 
Schülerbeförderung:
Für die Schülerbeförderung gelten folgende Mindestentfernungen zwischen Schule und Elternhaus:
 
3,0 Kilometer für Schüler der Jahrgänge 5 und 6
3,85 Kilometer für Schülerinnen der Jahrgänge 7 bis 10
 
Es gibt folgende Sonderregelungen:
-         Das Kind ist aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, den Schulweg zu   Fuß zu bewältigen.
-         Der Schulweg ist zu Fuß nach objektiven Kriterien besonders gefährlich.
-         Der Schulweg ist, insbesondere durch die örtlichen Gegebenheiten, für Schüler ungeeignet.
 
 
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