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Fahrradbenutzungserlaubnis:
Eine
Fahrradbenutzungserlaubnis haben nur die Schüler, deren Schulweg über 1000
Meter beträgt.
Sachschäden am Fahrrad
oder Diebstähle sind nur versichert, wenn eine Fahrradbenutzungserlaubnis
vorliegt.
Schülerbeförderung:
Für die Schülerbeförderung
gelten folgende Mindestentfernungen zwischen Schule und Elternhaus:
3,0 Kilometer für Schüler
der Jahrgänge 5 und 6
3,85 Kilometer für
Schülerinnen der Jahrgänge 7 bis 10
Es gibt folgende
Sonderregelungen:
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Das Kind ist aus
gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, den Schulweg zu Fuß zu
bewältigen.
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Der Schulweg ist zu
Fuß nach objektiven Kriterien besonders gefährlich.
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Der Schulweg ist,
insbesondere durch die örtlichen Gegebenheiten, für Schüler ungeeignet.
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